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Rechtsanwalt in Lübeck

Anwaltsgebühren

Abrechnung nach Gebührentabelle

Die Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bei Vertretung vor Gericht und in anderen Zusammenhängen ist durch den Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt worden.

Die Höhe der jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert bzw. Streitwert. Hierunter versteht man jenen Betrag, den z. B. der Kläger gegen den Beklagten geltend macht.

Zum Kostenrechner

Der Rechtsanwalt muss nicht teuer sein

In den meisten Fällen kommen Mandanten zum Rechtsanwalt, weil sie keine andere Wahl haben. Gerne kläre ich Sie unverbindlich über die voraussichtlich in Ihrem Fall anfallenden Kosten auf.

Außergerichtliche Beratung

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit ihren Auftraggebern zu treffen. Für den Fall der Beratung biete ich Ihnen daher spezielle Beratungstarife an.

Weitere Gebühren

In den übrigen Fällen sind die Gebühren nach den Gebührentatbeständen des RVG abzurechnen. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig. Je höher der Streitwert, desto höher sind auch die Anwaltsgebühren. Eine Angabe fester Kostengrößen ist im Rahmen dieser Website wegen des von Fall zu Fall unterschiedlichen Umfangs der Tätigkeit nicht möglich. Ich kläre Sie jedoch gerne jederzeit unverbindlich über die voraussichtlich in Ihrem konkreten Fall anfallenden Kosten auf.

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung. Die Deckungsschutzanfrage erledige selbstverständlich ich für Sie. In geeigneten Fällen besteht die Möglichkeit, die Finanzierung des Verfahrens über einen Prozessfinanzierer abzuklären.

Sie können die Anwaltskosten nicht aufbringen?

Bei Rechtsuchenden, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten eines Rechtsanwalts zu tragen, besteht die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe und im Prozessfall Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

© Rechtsanwalt Dietrich Schnell 2016
Kücknitzer Hauptstrasse 3, 23569 Lübeck 0451 30 20 313

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